Der erste Vorstand regelt bedeutende Angelegenheiten und muss Entscheidungen treffen. Auch das zweckgebundene Erfüllen des Vereinsziels liegt in seinen Händen. Damit delegiert, führt, kontrolliert und optimiert der 1. Vorstand die Vereinsarbeit der aktiven Mitglieder.
Koordinierung Arbeitseinsätze; Stellvertreter des 1. Vorstands; Außerdem sorgt er mit den anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam dafür, dass die demokratischen Prinzipien der vereinstragenden Gesellschaft eingehalten werden
Einhaltung geltenden Gesetze und Verordnungen, Sachverhaltsvermittlung; praktische Umsetzung Fischbesatz; Fangkartenauswertung; Fachmann für die zu betreuenden Gewässer
Führung der Vereinskasse; Abwicklung oder Delegation des Zahlungsverkehrs; Berichte über Finanz- und Vermögenslage; Erstellung der Steuererklärung; Einnahmen- und Ausgabenverwaltung; Verantwortung für die Buchführung
Protokolle entsprechend auszuformulieren; Vor- und Nachbereitung von Vorstands- und Mitgliederversammlungen; Verfassen von internen sowie externen Einladungen; Schreiben von Pressemitteilungen und das Versenden dieser an verschiedene Medien; Entwurf und Vervielfältigung von Werbemitteln, zum Beispiel Flyer, Broschüren und Plakate; Öffentlichkeitsarbeit; Daten Mitglieder; Internetauftritt
Instandsetzung und Unterhaltung der Vereinseigenen Maschinen und Geräte. Inventar der Gerätschaften pflegen und bewerten. Neuanschaffungen und Reparaturen durführen bzw. veranlassen.